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   OLG Brandenburg, 30.01.1995 - 8 W 4/95   

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https://dejure.org/1995,3676
OLG Brandenburg, 30.01.1995 - 8 W 4/95 (https://dejure.org/1995,3676)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 30.01.1995 - 8 W 4/95 (https://dejure.org/1995,3676)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 30. Januar 1995 - 8 W 4/95 (https://dejure.org/1995,3676)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde; Anforderungen an die Auferlegung der Kosten des Rechtstreits

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Belehrungspflicht staatlicher Stellen über Zuteilungsfähigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EGBGB Art. 233 § 11 § 12 § 13; ZPO § 91a § 93
    Pflicht des Staates, sein Verlangen in einer solchen Weise darzulegen, daß der Bürger dies verstehen, nachvollziehen und sein Verhalten dementsprechend einrichten kann

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Bürger muss staatliche Bescheide verstehen können - Überflüssiger Rechtsstreit um Grundstücke in Brandenburg

Verfahrensgang

  • LG Neuruppin - 3 O 443/94
  • OLG Brandenburg, 30.01.1995 - 8 W 4/95

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 1843
  • MDR 1995, 958
  • NVwZ 1995, 1034 (Ls.)
  • NJ 1995, 318
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • AG Brandenburg, 05.07.2018 - 31 C 107/18

    Einstweilige Verfügung: "Hauptsache" ist Verfügungsgrund!

    In diesem Zusammenhang sind zwar auch die näheren Umstände und Motive, die zur Abgabe der Erledigungserklärung geführt haben, mitzuberücksichtigen ( BGH , Beschluss vom 14.07.1969, Az.: X ZR 40/65, u.a. in: MDR 1970, Seite 46; BGH , NJW 1965, Seite 103; OLG Celle , Beschluss vom 17.03.2003, Az.: 6 W 23/03, u.a. in: OLG-Report 2003, Seiten 239 f.; OLG Brandenburg , Beschluss vom 19.04.1995, Az.: 1 W 2/95, u.a. in: NJW-RR 1995, Seiten 1212 f.; OLG Brandenburg , Beschluss vom 30.01.1995, Az.: 8 W 4/95, u.a. in: NJW 1995, Seiten 1843 f.; OLG München , OLGZ 1990, Seite 350; OLG Bremen , Beschluss vom 12.09.1988, Az.: 2 W 88/88, u.a. in: OLGZ 1989, Seiten 100 ff.; OLG Zweibrücken , OLGZ 1983, Seite 80; OLG Stuttgart , NJW-RR 1999, Seite 148; AG Brandenburg an der Havel , Beschluss vom 22.10.2009, Az.: 31 C 133/09, u.a. in: FamRZ 2010, Seiten 396 ff.; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann , ZPO-Kommentar 76. Aufl. 2018, § 91a ZPO, Rn. 112 ), so dass die hier jetzt insofern nach den übereinstimmenden Erledigungserklärungen allein noch zu treffende Kostenentscheidung gemäß § 91a ZPO auch unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstandes erfolgt, aber doch zugleich auch nur noch nach billigem Ermessen.
  • LG Berlin, 20.04.2021 - 65 S 241/20

    Unwirksamkeit einer Klausel über Abtretungsverbot mit Zustimmungsvorbehalt in

    Entscheidungsgrundlage für die Kostentragung ist dabei die vor Eintritt des erledigenden Ereignisses geltende Rechtslage, daneben gegebenenfalls auch die Umstände und Motive, die zur Abgabe der Erledigungserklärung geführt haben (vgl. OLG Brandenburg Beschluss v. 30.01.1995 - 8 W 4/95 - Rn. 10, NJW 1995, 1844, zit. nach juris) sowie die Rechtsgedanken der Kostentragungsregeln der ZPO (Vollkommer in: Zöller, ZPO, 33. Aufl. 2020,, Rn. 24f., mwN).
  • LG Berlin, 08.07.2019 - 65 S 231/18

    Umlagefähigkeit sonstiger Betriebskosten: Mietvertraglich geregelte Kosten für

    Entscheidungsgrundlage für die Kostentragung ist die vor Eintritt des erledigenden Ereignisses geltende Rechtslage, daneben - gegebenenfalls - die Umstände und Motive, die zur Abgabe der Erledigungserklärung geführt haben (vgl. OLG Brandenburg, Beschl. v. 30.01.1995 - 8 W 4/95, in NJW 1995, 1844, nach juris, Rn. 10) sowie die Rechtsgedanken der Kostentragungsregeln der ZPO ( Althammer in: Zöller, ZPO, 32. Aufl., § 91a Rn. 24f., m. w. N., nach juris).
  • LG Berlin, 10.12.2020 - 65 S 189/20

    Mietrecht: Pflicht zur Mietzinszahlung bei Überweisung von einem Bankkonto;

    Entscheidungsgrundlage für die Kostentragung ist die vor Eintritt des erledigenden Ereignisses geltende Rechtslage, daneben - gegebenenfalls - die Umstände und Motive, die zur Abgabe der Erledigungserklärung geführt haben (vgl. OLG Brandenburg, Beschl. v. 30.01.1995 - 8 W 4/95, in NJW 1995, 1844, nach juris, Rn. 10) sowie die Rechtsgedanken der Kostentragungsregeln der ZPO (Althammer in: Zöller, ZPO, 33. Aufl., § 91a Rn. 24f., m. w. N., nach juris).
  • LG Berlin, 16.12.2019 - 65 S 124/19

    Umfang der Duldungspflicht des Mieters

    Entscheidungsgrundlage für die Kostentragung ist die vor Eintritt des erledigenden Ereignisses geltende Rechtslage, daneben - gegebenenfalls - die Umstände und Motive, die zur Abgabe der Erledigungserklärung geführt haben (vgl. OLG Brandenburg, Beschl. v. 30.01.1995 - 8 W 4/95, in NJW 1995, 1844, nach juris, Rn. 10) sowie die Rechtsgedanken der Kostentragungsregeln der ZPO ( Althammer in: Zöller, ZPO, 32. Aufl., § 91a Rn. 24f., m. w. N., nach juris).
  • LG Karlsruhe, 30.10.2020 - 16 O 11/19

    Kostenentscheidung bei einer übereinstimmenden Erledigungserklärung in einer

    Deshalb sind in diesem Zusammenhang die näheren Umstände und die Motive, die zur Abgabe der Erledigungserklärung geführt haben, und der Rechtsgedanke des § 98 ZPO zu berücksichtigen (vgl. Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, Beschluss vom 17.01.1979 - 2 W 62/78 -, juris, in OLGZ 80, 224; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 30.01.1995 - 8 W 4/95 -, juris, in NJW 1995, 1844, OLG Frankfurt, Beschluss vom 05.02.2004 - 2 W 5/04 -, juris, in OLGR 2004, 202; Zöller/Althammer, ZPO, 33. Aufl., Rn. 24 zu § 91a m.w.H.; LG Karlsruhe, Beschluss vom 24.07.2017 - 16 O 2/17 Baul -, Rn. 8, juris).
  • LG Karlsruhe, 24.07.2017 - 16 O 2/17

    Baulandsache: Anwendung des Untersuchungsgrundsatzes durch die Kammer für

    Deshalb sind in diesem Zusammenhang die näheren Umstände und die Motive, die zur Abgabe der Erledigungserklärung geführt haben, und der Rechtsgedanke des § 98 ZPO zu berücksichtigen (vgl. Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, Beschluss vom 17.01.1979 - 2 W 62/78 -, juris, in OLGZ 80, 224; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 30.01.1995 - 8 W 4/95 -, juris, in NJW 1995, 1844, OLG Frankfurt, Beschluss vom 05.02.2004 - 2 W 5/04 -, juris in OLGR 2004, 202; Zöller/Vollkommer, ZPO, 31. Aufl., Rn. 24 zu § 91a m.w.H.).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 30.01.1995 - 8 W 148/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,4401
OLG Brandenburg, 30.01.1995 - 8 W 148/94 (https://dejure.org/1995,4401)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 30.01.1995 - 8 W 148/94 (https://dejure.org/1995,4401)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 30. Januar 1995 - 8 W 148/94 (https://dejure.org/1995,4401)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Höhe der Rechtsanwaltsgebühren bei einer Klage auf Feststellung einer Forderung zum Gesamtvollstreckungsverzeichnis; Gebührenrechtliche Auswirkungen einer Kanzleiverlegung

  • rechtsportal.de

    Gebührenanspruch des Rechtsanwalts bei Verlegung der Kanzlei aus dem Beitrittsgebiet in ein altes Bundesland

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1995, 858
  • NJ 1995, 318
  • Rpfleger 1995, 382
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Brandenburg, 21.09.2004 - 6 W 41/04

    Gebührenermäßigung bei Prozessvertretung des Insolvenzverwalters einer im

    Der 8. Zivilsenat hat durch Beschluß vom 30.1.1995 (NJ 1995, 318 = MDR 1995, 858 = OLG-Report Brandenburg 1995, 79) entschieden, daß für die Frage des Wohnsitzes bzw. des Sitzes des Insolvenzverwalters im Sinne des Satzes 2 der Einigungsvertragsmaßgabe der Ort der Belegenheit der Masse maßgeblich ist.
  • OLG Brandenburg, 16.09.2004 - 8 W 251/02

    Gebührenermäßigung bei Prozessvertretung des Insolvenzverwalters einer im

    Der 8. Zivilsenat hat durch Beschluss vom 30.1.1995 (NJ 1995, 318 = MDR 1995, 858) entschieden, dass für die Frage des Wohnsitzes bzw. des Sitzes des Insolvenzverwalters im Sinne des Satzes 2 der Einigungsvertragsmaßgabe der Ort der Belegenheit der Masse maßgeblich ist.
  • OLG Brandenburg, 16.09.2004 - 6 W 156/04

    Maßgeblichkeit des Ortes der Belegenheit der Masse in einem Insolvenzverfahren,

    Der 8. Zivilsenat hat durch Beschluss vom 30.1.1995 (NJ 1995, 318 = MDR 1995, 858) entschieden, dass für die Frage des Wohnsitzes bzw. des Sitzes des Insolvenzverwalters im Sinne des Satzes 2 der Einigungsvertragsmaßgabe der Ort der Belegenheit der Masse maßgeblich ist.
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